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1. Play fair!
2. Blöde Fragen
3. Intrigen
4. Diskussionen
5. Stadtrat und Stadtratswahlen
6. Mitspracherecht
7. Parzellen/Residenzen und Privatgärten
8. Residenz-Spiele
9. Motds
10. Diese Regeln sind nicht unumstößlich
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Einbürgerung
Ausbürgerung
| 1. |
Play fair!
Egal ob es gerade mies für dich läuft, egal ob du gerade schlechte Laune bekommen hast,
egal ob du plötzlich Zeitprobleme bekommen hast oder dir die Nase deines Gegenübers plötzlich nicht mehr passt:
Bleib fair und höflich. Suche im Zweifelsfall wenigstens Ersatz.
Cheater, Dropper und sonstige unhöfliche Zeitgenossen landen ohne
weitere Diskussion auf unserer BL. Für Bürger gilt: Es könnte ein Ausbürgerungsgrund werden!
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| 2. |
Blöde Fragen gibt es nicht. Nur dämliche Antworten!
Jede Frage, egal von wem, egal wie oft gehört, egal wie simple erscheinend,
ist nach besten Wissen und Gewissen und höflich-sachlich zu beantworten oder
an jemanden zu verweisen, der die Frage beantworten könnte.
| 1. |
Dies gilt insbesondere für BSW-Newbies. Es darf kein Newbie abgewiesen werden,
es sei denn dieser weiß sich absolut nicht zu benehmen.
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| 2. |
Etwas nicht zu wissen ist KEIN Grund für Häme, Spott oder den Fragesteller
sonst irgendwie lächerlich zu machen. Zuwiderhandlungen können zum Eintrag auf die BL und/oder Ausbürgerung führen. |
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| 5. |
Stadtrat und Stadtratswahlen
| 1. |
Der Stadtrat ist immer Diener der Stadt unter der verantwortlichen Federführung des
Bürgermeisters. Einzig und allein das Wohl der Stadt und seiner B&uauml;rger hat im Interesse des
Stadtrates zu liegen. Jedes Ausnutzen eines Stadtratmitgliedes seiner Position und Möglichkeiten
zur Verfolgung eigener Interessen und/oder Sicherung von Machtansprüchen sind unzulässig.
Weder der Stadtrat als Ganzes noch einzelne Mitglieder besitzen irgendeinen wie auch
immer gearteten Herrschaftsanspruch über Stadt und Bürger noch wird ein solcher geduldet.
Zuwiderhandlungen können von der Bürgerschaft in Eigeninitiative mit entsprechender
Begründung und Abstimmung festgestellt werden. Als Folge einer solchen Feststellung gilt der Stadtrat
in seiner Gesamtheit oder Teilen seines Amtes enthoben. Die Entscheidung hierüber obliegt einzig der
gesamten Bürgerschaft und Bedarf einer Mehrheit von mindestens 2/3 aller Bürger. Im Bedarfsfall –
sollten der Bürgermeister oder sein Stellvertreter sich weigern gemäß der Entscheidung der Bürgerschaft
zu kooperieren – ist ein Admin der BSW um Hilfe zu bitten um die Wünsche und das Wohl der Stadt zu sichern.
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| 2. |
Die Gesamtverantwortung für den Stadtrat und dessen Handlungen liegt beim amtierenden BM.
Entsprechend liegen alle Weisungsbefugnisse und endgültigen Entscheidungen beim BM unter strengster
Beachtung und Einhaltung des Punktes 5.a. sowie Beachtung des Mitbestimmungsrechtes gemäß Punkt 6 dieser Regeln.
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| 3. |
Der Stadtrat tagt in der „Ratsversammlung“ (Forum) kontinuierlich und demokratisch.
Diese dient vor allem des Informationsaustausches, gemeinsamer Problembewältigung/Lösungsfindung
und Festlegung von Zielen bzw. der Wege zu diesen. Die Leitung der Ratsversammlung obliegt dem BM
oder dessen Stellvertreter. Alle Stadtratsmitglieder sind in der Ratsversammlung gleichberechtigt,
Entscheidungsträger in letzter Instanz ist jedoch immer der BM oder dessen Stellvertreter gemäß seiner Gesamtverantwortung.
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| 4. |
Die jeweiligen Aufgaben der Stadtratsmitglieder richten sich nach den Vorgaben der BSW
und den Weisungen des amtierenden Bürgermeisters oder dessen Stellvertreters unter Berücksichtigung des Punktes 5.a.
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| 5. |
BM, Stellvertreter und Stadtvogt sind Wahlämter. D.h. diese Ämter werden nach den jeweiligen
Vorgaben der BSW und/oder dieser Regeln von der Bürgerschaft gewählt.
Der amtierende Bürgermeister kann jedoch zu jeder Zeit einen gewählten Amtsträger durch eine
Person seiner Wahl – und nach Absprache ob diese überhaupt zur Verfügung steht - ersetzen, wenn
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| 6. |
Alle anderen Ämter sind Besetzungsämter und werden vom amtierenden BM aus den zur Verfügung
stehenden Kandidaten besetzt. Umbesetzungen aus unter den Wahlämter genannten Gründen sind möglich.
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| 7. |
Kandidaten werden in der Kandidatenliste unter dem Menü-Punkt Stadtregeln/Kandidaten gelistet.
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| 8. |
Die Kandidatur zu einem Amt kann von jedem Bürger im jeweiligen Profilfeld unter
„Profil/Profil bearbeiten“ eingestellt werden und gilt unbefristet bis diese wieder aus dem Profilfeld herausgenommen wird.
Mehrfach-Kandidaturen sind zulässig. Wahlämter kommen vor Besetzungsämter. Heißt:
sollte jemand in einem Wahlamt kandidieren und gewählt werden, entfällt die Kandidatur in einem Besetzungsamt automatisch.
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| 9. |
Es kann kein Bürger zu einem Amt gezwungen werden.
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| 6. |
Jeder Bürger hat ein Mitspracherecht.
ALLE direkt die Stadt betreffenden Dinge werden daher gemeinsam diskutiert und demokratisch entschieden, sofern hier nicht anders geregelt.
| 1. |
Alle Wahlen/Abstimmungen werden grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen entschieden.
Einzige Ausnahme hier bilden Einbürgerungsanträge gemäß der Regelungen in den Einbürgerungsregeln.
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| 2. |
Die jeweiligen Wahloptionen sind im Text der Abstimmung zweifelsfrei und klar formuliert festzuhalten.
(Abstimmungsobjekt, Optionen, Dauer, Bedingungen)
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| 3. |
Abstimmungen dauern max. 3 Tage, Abstimmungen zu Wahlen max. 7 Tage. Abstimmungen zu Einbürgerungen
sind in den Einbürgerungsregeln gesondert geregelt.
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| 4. |
Alle Abstimmungen können bei nicht kippbarer Mehrheit vorzeitig beendet werden.
Ausnahme: BM-Wahl, die über die BSW nach deren Vorgaben laufen und ausgewertet werden.
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| 5. |
Abstimmungen/Wahlen werden vom BM oder dem Stelli eingeleitet, betreut, geschlossen und ausgewertet.
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| 6. |
Ist keine klare Einigung zu erzielen, liegt die letzte Entscheidung und die darin
liegende Verantwortung grundsätzlich beim BM oder dessen Vertreter.
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| 7. |
Parzellen/Residenzen und Privatgärten:
| 1. |
Jedem Bürger steht, gemäß Rang-Vorgabe BSW, eine eigene Parzelle mit Residenz zu. Es besteht keine Pflicht dieses Recht einzufordern.
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| 2. |
Ab dem Rang Kurfürst steht jedem Bürger eine weitere Parzelle als Privatgarten zu.
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| 3. |
Jede Parzelle ist max. 6x5 oder 5x6 Felder groß.
Jeder Privatgarten ist max. 4x4 Felder groß.
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| 4. |
Parzellen und Privatgärten müssen immer in einem Stück baubar sein.
Verwinklungen, die zu mehreren Bauschritten zwingen sind nicht zulässig.
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| 5. |
Parzellen und Privatgärten können überall gebaut werden, sofern freie Plätze gemäß etwaiger
Vorplanungen nicht bereits reserviert sind. Informationen dazu sind im Zweifelsfall beim BM anzufragen.
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| 6. |
Die Gestaltung der Parzellen und Privatgärten sowie die Wahl des Hauses der Residenzen und
deren jeweilige Namensgebung sind grundsätzlich frei, unterliegen also keinerlei Vorgaben oder Einschränkungen.
Etwaige Wünsche zur Anpassung der direkten Umgebung (Stadtgelände) mit dem eigenen Gelände können an den BM gerichtet
werden, der diese von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung der Vorplanungen umsetzen oder ablehnen kann.
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| 8. |
Residenz-Spiele:
| 1. |
Die Versorgung der Residenzspiele übernimmt generell die Stadt. Selbstversorgung ist freiwillig mit Ausnahme gemäß Punkt 8.c
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| 2. |
Die Wahl des Residenzspieles ist frei sofern es noch nicht in der Stadt vorhanden ist.
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| 3. |
Die Wahl eines bereits in der Stadt vorhandenen Spieles bedarf der Zustimmung der Stadt
oder das Spiel muss generell selbst versorgt werden.
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| 9. |
Motds
| 1. |
Das Stadtmotto ist ein öffentliches Instrument, entsprechend auch für jeden Gast lesbar.
Hier gehören keinesfalls rein stadtinterne Dinge hin. Weder Termine noch Hinweise auf Abstimmungen oder ähnliches.
Ansonsten ist dieses Motto frei verwendbar für allgemeine Informationen, Geburtstagsgrüße oder Weisheiten,
wobei insbesondere im letzteren Fall darauf zu achten ist die Würde einer Gruppe oder eines einzelnen
nicht zu verletzen noch jedweden Respekt zu untergraben.
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| 2. |
Das CTell-Motto ist ein rein internes Instrument, welches einem gewaltig auf die
Nerven gehen kann (besonders bei Freiflug reichen Tagen). Hier gehören ausschließlich
Inhalte mit wichtigen stadtbezogenen informativem Charakter hin. Dieses Instrument ist
mit Bedacht und sparsam zu verwenden. Wichtige Inhalte können sein:
Interne Termine (Beginn eines internen oder von der Stadt ausgerichteten Turniers/Events,
bevorstehendes Ende einer Abstimmung, etc.), Hinweise auf Abstimmungen, insbesondere bei
Einbürgerungsanträgen mit ablaufenden Fristen, Erinnerungen an die Überprüfung von Kandidaturen,
Information über Gäste im CTell etc. Wie weit noch bis zum nächsten Spielebau (ob in RS- oder
Taler-Angabe) ist KEINE wichtige Information sondern eine Interessensfrage die jeder für sich
entscheiden muss und entsprechend erfragen kann.
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| 3. |
Das Stadtmotto kann (schon rein technisch) ausschließlich vom BM oder dem Stelli gesetzt werden. Das CTell-Motto kann zwar von jedem aktiven Operator gesetzt werden, wird aber hiermit eindeutig auf die Mitglieder des Stadtrates begrenzt, es sei denn es liegt eine entsprechende Bitte durch ein Stadtratsmitglied vor.
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Regeln zur Einbürgerung und Wiedereinbürgerung
| 1. |
Es steht jedem Interessenten frei einen formlosen Antrag auf Einbürgerung im Bürgeramt (Forum auf der HP) zu stellen.
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| 2. |
Spätestens nach Antragseingang wird erwartet, dass sich der Antragssteller innerhalb der
BSW den Bürgern vorstellt, sich also aktiv um ein gegenseitiges kennen lernen bemüht.
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| 3. |
Mit Antragseingang erfolgt eine Einladung in den CTell der Stadt um das
gegenseitige kennen lernen zu erleichtern. Im Falle stadtinterner Diskussionen/
Entscheidungen per CTell, wird diese Einladung generell kurzfristig und ohne große
Vorwarnung oder Diskussion temporär aufgehoben. Die Entscheidung hierüber obliegt dem BM oder dessen Stellvertreter.
Sollte die Einladung in den CTell (z.B. bedingt durch Serverneustart) mal nicht funktionieren
ist das nächste verfügbare Mitglied des Stadtrates zu informieren.
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| 4. |
Ab Antragseingang wird spätestens nach 7 Tagen der Antrag der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt.
Die Dauer der Abstimmung beträgt mindestens 7 maximal 14 Tage. Über Abstimmungsbeginn und Dauer entscheidet
der BM oder dessen Stellvertreter im jeweiligen Einzelfall.
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| 5. |
Antragsannahme/-Ablehnung:
| 1. |
Eine Abstimmung zu einem Einbürgerungsantrag wird nach Ablauf von zwei Wochen
gültig, unabhängig von den bis dahin abgegebenen Stimmen.
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| 3. |
Der Einbürgerungsantrag gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit aller
abgegebenen Stimmen mit Ja/Dafür stimmt und die Gegenstimmen im Höchstfall 33% der
abgegebenen Stimmen betragen.
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| 4. |
Bei mehr als 33% Gegenstimmen in der Abstimmung gilt der Einbürgerungsantrag als
abgelehnt.
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| 5. |
Bei Anträgen auf Wiedereinbürgerung ist generell die einfache Mehrheit aller
abgegebenen Stimmen zur Antragsannahme nötig.
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| 6. |
Bei Ablehnung eines Antrages und/oder bei Wiedereinbürgerungswunsch ist jederzeit
ein erneuter Antrag möglich, jedoch nicht mehr als zwei Anträge in direkter Folge. Jeder
weitere Antrag kann jeweils frühestens nach einem Monat (30 Tagen) gestellt werden.
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Ausbürgerung:
| 1) |
Wenn ein Bürger mehr als 365 Tage keine Spiele gespielt hat bzw. von der Stadt abwesend war,
kann der Antrag auf Abstimmung zur Ausbürgerung eingebracht werden:
| a) |
wenn der Bürger, nach schriftlicher Aufforderung eine Stellungnahme zu seiner Abwesenheit abzugeben,
keine Rechtfertigung innerhalb von 2 Wochen abgibt.
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| b) |
wenn der Bürger, nach schriftlicher Aufforderung eine Stellungnahme zu seiner Abwesenheit abzugeben,
mitteilt, dass er nicht mehr in die Stadt kommen wird.
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| c) |
wenn der Bürger nicht mitteilen kann, wann er wieder in die Stadt kommen kann.
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| 2) |
Einem Ausbürgerungsantrag kann nur durch eine Abstimmung, gemäß den Stadtregeln unter Punkt 6. aufgezählten Regeln,
Folge geleistet werden. Der Abstimmungszeitraum wird hierbei unter Punkt 6. Ziffer 3 der Stadtregeln, auf 14 Tage verlängert.
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| 3) |
Wird dem Ausbürgerungsantrag nicht zugestimmt, kann ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von 3 Monaten gestellt werden.

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